Covid

BEDINGUNGEN FÜR DEN SKIPASSVERKAUF

Laut der Verordnung der tschechischen Regierung, ist der Verkauf von Skipässen nur den Personen erlaubt, die folgende Bedingungen erfüllen:

- Kinder bis 11,99 J. – kein Nachweis der Infektionsfreiheit
- Jugentliche von 12 – 17,99 J. – folgende Nachweispflicht - PCR test (Gültigkeit 72 St.), 2-G Regel – geimpft (vollständig geimpfte Personen mit einem gültigen Impfzertifikat) oder genesen (Genesenenzertifikat, nicht älter als 180 Tage)
- ab 18 J. - folgende Nachweispflicht - 2-G Regel – geimpft (vollständig geimpfte Personen mit einem gültigen Impfzertifikat) oder genesen (Genesenenzertifikat, nicht älter als 180 Tage). Teilweise geimpte Personen oder Personen mit einer Kontraindikation zur Imfung dürfen sich mit einem gültigen PCR Test nachweisen.

Die Kontrolle erfolgt an unseren Kassen vor Ort.

Bitte legen Sie die Zertifikate ohne Aufforderung vor.

In den Betriebsräumen werden werden Stichprobenkontrollen durgeführt.

 

Skikurse, Gruppen:

- es ist notwendig eine Liste von Teilnehmern vorzulegen

- es ist notwendig gültige Zertifikate aller Personen vorzulegen

- Lehrer / Vermittler / Gruppenleiter füllt eine eidesstattliche Erklärung über die Erfüllung der Bedingungen

 

DIE BENÜTZUNG DER LIFTE, SEILBAHNEN UND WEITERER DIENSTLEISTUNGEN IST PERSONEN MIT SYMTOMEN DER COVID-19 ERKRANKUNG UNTERSAGT. 

IM GESAMTEN ÖFFENTLICHEN RAUM WIRD DAS EINHALTEN EINES ABSTANDES VON ZWEI METERN EMPFOHLEN.

FFP-2 MASKENPFLICHT  - für die Benützung der Seilbahnen und dazugehörigen Stationen.


Der Betrieb der Skizentren ist laut folgender Maßnahmen reguliert:
-          Usnesení Vlády ČR o přijetí krizového opatření (KO) č. 1066 ze dne 25.11.2021 – Omezení maloobchodu a služeb..